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Donau (D) Deutsche Donau mit MDK |
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#1
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Pflicht zur Flaggenführung auf der Donau?
Dies ist eine Fortsetzung der Diskussion, die im Beitrag "Vatertagstour nach Schlögen" (http://donau-boote.de/showthread.php?t=4723) aufgekommen ist.
Zitat:
Weil es doch beim ADAC heißt: Zitat:
Zitat:
Das FIRG (FlaggRG) betrifft nur Seeschiffe und Binnenschiffe: §1: (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. §3: Die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge wird
Das heißt, ein Schiff ist überhaupt nur berechtigt, die Bundesflagge zu führen, wenn ihm eine amtliche Befugnis, mindestens ein Flaggenzertifikat ausgestellt wird. D.h. wenn ihr mir nicht noch das Gegenteil beweisen könnt, lasse ich das erstmal bleiben mit dem Anbringen der Nationalflagge.
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Wolfgang der beratungsresistente Berater |
#2
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Zitat:
Berechtigt bist du bei einem deutschen Boot die Nationale zu zeigen. Meines Wissens nach und ohne irgendwo nachgelesen zu haben bist du im Inland nicht verpflichtet diese zu führen, im Ausland aber schon. Ich machs so: der Fetzen am Heck tut mir nicht weh und kostet auch nicht die Welt. Deshalb führe ich die Nationale immer. Im Ausland führe ich auch immer die Gastlandflagge, egal ob explizit vorgeschrieben oder nicht. Damit bin ich bisher gut gefahren und hab noch nie auch nur das geringste Problem mit egal wem gehabt.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
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#3
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Ich wollt ja nicht mehr....
Wolf, richtig, das es falsch ist. Wolfgang verwechselt mal wieder Birnen mit Kartoffeln. Die "Donauschifffahrtspolizeiverordnung" hat überhaupt nichts mit dem "Flaggenrecht" zu tun. Ich berate jetzt mal den Berater und rate ihm, richtig und aufmerksam zu lesen, und zwar das Flaggenrecht. Das Du Dich nicht darum scherst, was Andere machen, ist auch schon lange bekannt, muss aber sicher nicht maßgebend für Andere sein, oder? Die Flagge "Adenauer" muss auf der Donau gezeigt werden, ebenso auf dem Rhein und der oder, ist internationales Schifffahrtsrecht. Auf Deutschen Binnenwasserstraßen musst Du das nicht, da kannst Du mit nem Lacken Rumfahren. Obs schön ist oder nicht, da Sch.... man drauf. Die jeweilige Gastlandflagge zu führen, wenn ich im Ausland fahre, ist aus Höflichkeit geboten. Und im Ausland ist die Nationalflagge Pflicht und in einigen Staaten wird das nicht Führen sogar mindestens mit Geldbusse belegt. Aber: Höflichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr . ...und jetzt lasst mir mit Euren privaten Meinungen dazu die Ruh. |
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#4
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Ich sehe es so: Rumdüsen auf deutschen Flüssen ohne deutscher Flagge ist unhöflich und unsportlich. Wir in Deutschland dürfen aus bekannten Gründen sowieso keinen Nationalstolz mehr haben. Aber ich bin froh darüber das es ein ungeschriebenes Gesetz gibt auf dem Boot die Schwarz-Rot-Goldene-Flagge setzen zu dürfen. (müssen).
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Keine Panik auf der Titanic Gruß Fred |
#5
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Zitat:
Während ich Gesetze und Verordnungen zitiere. Auf einmal gilt das nicht, was in der Donau...verordnung steht; gerade habt ihr mir noch vorgeworfen, ich würde geltende Vorschriften nicht lesen. Aber ich füge mich und lasse euch in Ruhe weiterdösen...
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Wolfgang der beratungsresistente Berater |
#6
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Flaggenrecht
Zitat:
Wo Du einen Widerspruch zu erkennen meinst, hast Du einen bereits vom ADAC kommentierten Beitrag (ab "dies bedeutet"...) und nicht das pure Flaggenrecht zitiert. Viele Grüße, Fritz |
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#7
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In dem von dir zitierten Absatz steht doch genau drin was du gefragt hast.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#8
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Zitat:
Ich bin Stolz darauf daß wir Deutschen diesen fürchterlichen Nationalismus überwunden haben und eine humanitäre Weltsicht mittlerweile überwiegt.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
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