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  #41  
Alt 03.05.2011, 19:50
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Bei uns gibts sogar einige Segelvereine an der Donau!

Hannes
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  #42  
Alt 03.05.2011, 20:53
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Ich dachte in der Donaupolizeiverordnung steht das Segelverbot auf der Donau
Wo ist unser Rechtsexperte ? Er hat aber einen groesseren AB dran ... habe ich heute gesehen - also ist er ein Motorboot
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  #43  
Alt 03.05.2011, 22:04
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Kasum wird man gerufen
@Olaf: Nein auf der Donau - als Bundeswasserstrasse - ist Segeln erlaubt. Sogar im Altwasser allerdings nicht mehr, sobald eine Antriebsmaschine dranhängt

Bayern geht sogar noch weiter und erlaubt das Segeln auch auf privaten Seen:
Nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) darf grundsätzlich jedermann oberirdische Gewässer unter anderem zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Gewässereigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich benutzen (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayWG).
Sonderregelung für Bundeswasserstraßen

Das Befahren der Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau mit Segelbooten ist grundsätzlich erlaubt und von der Genehmigungspflicht ausgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG).


http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm
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Viele Grüße

Markus
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  #44  
Alt 03.05.2011, 22:50
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Kasum wird man gerufen
@Olaf: Nein auf der Donau - als Bundeswasserstrasse - ist Segeln erlaubt. Sogar im Altwasser allerdings nicht mehr, sobald eine Antriebsmaschine dranhängt


http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm


Ich dachte, ich hätte mal was von nem Verbot gelesen....
...aber dann ist ja gut
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Schöne Grüße, Olaf

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  #45  
Alt 04.05.2011, 00:03
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
@Olaf: Nein auf der Donau - als Bundeswasserstrasse - ist Segeln erlaubt. Sogar im Altwasser allerdings nicht mehr, sobald eine Antriebsmaschine dranhängt
Das würde ich jetzt mal gaaanz vorsichtig anzweifeln Markus.
Auf der Bundeswasserstraße Donau darfst du meines laienhaften Wissens nach auch segeln wenn du eine Antriebsmaschine hast.

Allerdings gilt dort der Hinweis aus deinem Link:
Zitat:
auf der Bundeswasserstraße Donau im Rahmen der Vorschriften der Donauschifffahrtspolizei-verordnung (DonauSchPV).
Ansonsten gilt natürlich bayernweit für alle Oberflächengewässer - bis 9,20m ist ein Segler generell erlaubt, wobei das "ohne Antriebsmaschine" gilt.
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  #46  
Alt 04.05.2011, 00:45
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Das würde ich jetzt mal gaaanz vorsichtig anzweifeln Markus.
Auf der Bundeswasserstraße Donau darfst du meines laienhaften Wissens nach auch segeln wenn du eine Antriebsmaschine hast.

Allerdings gilt dort der Hinweis aus deinem Link:

Ansonsten gilt natürlich bayernweit für alle Oberflächengewässer - bis 9,20m ist ein Segler generell erlaubt, wobei das "ohne Antriebsmaschine" gilt.
Richtig, Wolf. Aber zur Verteidigung vom Markus: Wenn da das Schildchen mit der durchgestrichenen Schraube zu sehen ist, darfst Du als "Nur Segler" da rein. Paddeln und Rudern (lassen) geht auch.
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  #47  
Alt 04.05.2011, 07:46
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Zitat:
Zitat von Der Stromer Beitrag anzeigen
Richtig, Wolf. Aber zur Verteidigung vom Markus: Wenn da das Schildchen mit der durchgestrichenen Schraube zu sehen ist, darfst Du als "Nur Segler" da rein. Paddeln und Rudern (lassen) geht auch.
Klar, das gilt wohl für die Altarme.

Dieter, du mußt aber Markus nicht verteidigen, ich hab seine Aussage ja nur präzisiert.
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  #48  
Alt 04.05.2011, 09:29
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Hi Wolf,
die Aussage mit dem Altwasser ist dahingehend zu verstehen, daß man dort als Segler nur reindarf, wenn man keine Antriebsmaschine an Bord hat - was ich wiederrum auf der Donau für ziemlich gefährlich halte
Fazit: Altwassersegeln in der Theorie ja, in der Praxis nein
Ja mei, so sans unsere Gesetzesfuchser
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Viele Grüße

Markus
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  #49  
Alt 04.05.2011, 09:31
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Ach ja, und in der DonauSchPV steht genau zum Thema Segeln nix - gar nix.
Ich hab geschaut und zur Sicherheit nochmal den Begriff "Segel" durch die Wörtersuche gejagt - Null komma nix
Wer was findet möge das posten oder für immer schweigen
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Viele Grüße

Markus
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  #50  
Alt 04.05.2011, 15:09
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Klar, das gilt wohl für die Altarme.

Dieter, du mußt aber Markus nicht verteidigen, ich hab seine Aussage ja nur präzisiert.
Danke, Wolf. Den Hinweis mit dem Markus werde ich in Zukunft zu Beherzigen wissen, Euer Ehren.

Denn merke: Auf hoher See (auch Donau) und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!
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